FAQ

Kfz-Schadengutachten

Bei einem unverschuldeten Unfall oder wenn der Schaden höher als ein Bagatellschaden ist (i. d. R. über ca. 750 €).

Hierzu können wir gerne den Schaden vorab kostenlos begutachten, um alle weiteren Schritte gemeinsam besprechen zu können.

Je nach Aufwand meist 1–3 Werktage nach der Fahrzeugbesichtigung.

Ein Kostenvoranschlag enthält nur Reparaturkosten, ein Gutachten dokumentiert zusätzlich Schadenumfang, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Ja, als Geschädigter hast du das Recht, einen unabhängigen Gutachter deiner Wahl zu beauftragen.

Du bist nicht verpflichtet, das Gutachten der Versicherung zu akzeptieren – ein eigenes Gutachten kann helfen, deine Ansprüche besser durchzusetzen.
Ein unabhängiger Gutachter handelt im Interesse des Auftraggebers, während die Versicherungen in eigenem Interesse handeln.

Nein, die Begutachtung erfolgt visuell und berührungslos – es wird nichts demontiert.

Bei Bagatellschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag, aber ein Gutachten kann bei strittigen Fällen oder zur Beweissicherung sinnvoll sein.

Ja, Werkstätten nutzen es als Grundlage für die Reparatur und zur Abrechnung mit der Versicherung.

Kfz-Wertgutachten

Die Kosten variieren je nach Fahrzeugtyp und Aufwand – meist zwischen 150 € und 500 €, bei Oldtimern oder Sonderumbauten auch mehr.

Der Gutachter berücksichtigt Zustand, Ausstattung, Laufleistung, Marktpreise, Sonderumbauten und ggf. Historie (z. B. bei Oldtimern).

Die Begutachtung selbst dauert meist 30–60 Minuten, das fertige Gutachten erhält man oft innerhalb weniger Tage.

  • Marktwert:
    realistischer Verkaufspreis auf dem freien Markt
  • Wiederbeschaffungswert:
    Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug
  • Händlereinkaufswert:
    Preis, den ein Händler zahlen würde

Eine grobe Einschätzung ist möglich, aber ein offizielles Gutachten ist rechtssicher und wird von Versicherungen und Gerichten anerkannt.

Ja, inklusive Fotos, Lackzustand, Innenraum, Technik, eventueller Mängel und Besonderheiten.

Ja, besonders vor der Rückgabe – es kann helfen, ungerechtfertigte Nachzahlungen zu vermeiden.

Ja, viele Versicherungen verlangen ein Wertgutachten bei Oldtimern oder Sonderfahrzeugen zur korrekten Einstufung.

Für Versicherungszwecke meist nicht älter als 2 Jahre, bei Verkauf oder Erbschaft sollte es möglichst frisch sein.